Die Antwort der Landesregierung Hessen auf eine Anfrage der AfD liefert interessante Zahlen zur Glaubensrichtung der Gefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten.
Stand 31. März 2026 gab es insgesamt 4.495 aktive Gefangene, Erwachsenenvollzug und Jugendvollzug zusammengerechnet.
Rechnet man alle christlichen Glaubensrichtungen zusammen, stellen Gefangene mit christlichem Glauben die Mehrheit mit 1.865 Personen, was einem Anteil von 41,49 Prozent an allen Gefangenen entspricht. Angehörige von evangelischen Kirchen sind 841 Personen (18,71 Prozent) , zu katholischen Kirchen zählen 712 Personen (15,84 Prozent) und zu orthodoxen Kirchen zählen 312 Personen (6,94 Prozent).
Unter den 4.495 sind 1.487 Personen muslimischen Glaubens, was einem Anteil von 33,08 Prozent entspricht. Gemessen am Bevölkerungsanteil von Muslimen in Hessen von ca. 10 Prozent sind damit Muslime in hessischen JVA um das rund dreifache überrepräsentiert.
In der Jugendstrafanstalt Rockenberg waren es zu selbem Zeitpunkt 131 Gefangene. Hier stellen Muslime mit 78 Personen (59,54 Prozent) die Mehrheit aller Gefangenen. 17 Personen zählen zu evangelischen Kirchen, 16 zu katholischen und 2 Personen zu orthodoxen Kirchen. In der zweiten hessischen Jugendstrafanstalt in Wiesbaden waren es 162 Gefangene, hiervon ebenfalls 79 Personen muslimischen Glaubens, was einem Anteil von 48,77 Prozent an allen Gefangenen entspricht. 14 Personen zählen zu evangelischen Kirchen, 17 Personen zu katholischen und 5 Personen zu orthodoxen Kirchen.
Daneben gibt es insgesamt in allen hessischen JVA 9 Personen (0,20 Prozent) mit buddhistischem Glauben und 12 Personen (0,27 Prozent) mit jüdischem Glauben. 775 Personen ( 17,24 Prozent) machten keine Angaben, 328 Personen (7,30 Prozent) sind ohne Bekenntnis.
Die Frage nach der Anzahl an Extremisten oder radikalisierungsrelevanten Häftlingen in den hessischen JVA will die Landesregierung nicht konkret beantworten. Die sogenannte politisch motivierte Kriminalität (PMK) wird in fünf Bereiche aufgeteilt.
PMK rechts: Anzahl an Häftlingen im mittleren zweistelliger Bereich, darunter nahezu ausschließlich Deutsche
PMK links: Anzahl an Häftlingen im niedrigen einstelligen Bereich, darunter ausschließlich Deutsche.
PMK ausländische Ideologie: Anzahl an Häftlingen im niedrigen zweistelligen Bereich, darunter Syrer, sonstige.
PMK religiöse Ideologie: Anzahl an Häftlingen im niedrigen bis mittleren zweistelligen Berich, darunter Deutsche, Syrer, Afghanen, Iraker, sonstige
PMK sonstige Zuordnung: Anzahl an Häftlingen im niedrigen zweistelligen Bereich, darunter ausschließlich Deutsche.
Nachstehend Delikte, weswegen die genannten Häftlinge verurteilt wurden (Aufzählung nicht vollständig):
PMK rechts: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen; Mord; Totschlag; Versuchter Mord; sexuelle Nötigung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Räuberische Erpressung; Verstoß gegen das BtMG; Hausfriedensbruch; Beleidigung; Fahren ohne Fahrerlaubnis.
PMK links: Versuchter Mord; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
PMK ausländische Ideologie: Völkermord; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Freiheitsberaubung; Wohnungseinbruchsdiebstahl.
PMK religiöse Ideologie: Bildung terroristischer Vereinigungen; Mord; Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Diebstahl; Fahren ohne Fahrerlaubnis.
PMK sonstige Zuordnung: Bildung terroristischer Vereinigungen; schwere Brandstiftung; Betrug; Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Quelle: Drucksache 21/4888.